Beispiel 3 - Lagerhalle mit Bürotrakt und Kranbahn, Pfahlgründung

2-schiffige Stahlhalle als Rahmenkonstruktion mit einer Grundfläche von 3.500 m², angebauter Büro- und Sozialtrakt an einer Hallenseite in Massivbauweise, Gründung auf Ortbetonrammpfählen, Außenwände aus Sandwichelementen, Kranbahnen über einer Teilfläche von 2.000 m². Da die Stahlrahmen der Aussteifung des Bauwerks dienen und Betriebsfestigkeitsnachweise zu führen sind ist das Bauvorhaben gemäß dem Kriterienkatalog in Anlage 3 zur BauGO somit in die Bauwerksklasse 4 einzustufen.

Der gemäß DIN 277 zu ermittelnde Bruttorauminhalt (BRI) betrage 8.000 m³ für die 28.000 m³ für die Lagerhalle und 1.800 m³ für den seitlich angebauten Büro- und Sozialtrakt. Mit den ab dem 01.10.2022 anzusetzenden Rohbauwerten für eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude bis 50.000 m³ Rauminhalt in sonstiger (d.h. nicht massiver) Bauart der Außenwände von 55,00 €/m³ für die ersten 2.000 m³ BRI, von 48,00 €/m³ für den 2.000 m³ übersteigenden BRI bis 5.000 m³ und von 37,00 €/m³ für den Rest sowie von 210,00 €/m³ für den Büro- und Sozialtrakt beträgt die Rohbausumme

2.000 • 55,00 + 3.000 • 48,00 + 23.000 • 37,00 + 1.800 • 210,00 = 1.483.000 €. Zu diesem Wert ist gemäß Anlage zur Baugebührenordnung und zum jährlich im September erscheinenden Erlass zur Bekanntgabe der aktuellen Preisindexzahl und der Rohbauwerte für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 38,00 €/m² hinzuzurechnen. Ferner berücksichtigen die Rohbauwerte nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Die Kosten der Pfahlgründung (Annahme: 180.000 €) sind daher hinzuzurechnen Somit beträgt die zur Gebührenermittlung anzusetzende Rohbausumme


1.483.000 + 2.000 • 38,00 + 180.000 = 1.739.000 €.

Zu erbringen seien folgende Teilleistungen (gemäß Anlage 1 zur BauGO):

• Prüfung des Standsicherheitsnachweises nach Tarifstelle 10.1 (volle Gebühr)
• Prüfung der Ausführungszeichnungen nach Tarifstelle 10.9 (ein dem Bearbeitungs¬aufwand entsprechender v.H.-Satz der Gebühr nach Tarifstelle 10.1, max. 75 v.H., hier angenommen 40 v.H.)
• Prüfung von Werkstattzeichnungen des Metallbaus nach Tarifstelle 10.10 (ein dem Bearbeitungs¬aufwand entsprechender v.H.-Satz der Gebühr nach Tarifstelle 10.1, max. 75 v.H., jedoch gemeinsam mit den Gebühren nach der Nr. 9.9 nicht mehr als 100 v.H., hier angenommen 45 v.H.)
• Prüfung von Nachträgen zu den bautechnischen Nachweisen sowie zu den Plänen und Zeichnungen infolge planerischer Änderungen nach Tarifstelle 10.12 (ein dem Bearbeitungsaufwand entsprechender v.H.-Satz der Gebühr nach Tarifstelle 10.1, max. 100 v.H., hier angenommen 25 v.H., da die ausführende Firma aus fertigungs- und montagetechnischen Gründen die Stahlkonstruktion nach erfolgter Prüfung umgeplant hat)

Somit beträgt die Summe der Teilleistungen 100 + 40 + 45 + 25 = 210 v.H.

Für die Rohbausumme von 1.739.000 € und die Bauwerksklasse 4 ergibt sich ein Tafelwert von 15.246 €. Die Prüfgebühr beträgt somit:

für die Prüfung der statischen Berechnung, der Zeichnungen und der Nachträge:


2,10 • 15.246,00 = 32.016,60 €, abgerundet auf volle €:                         32.016,00 €.

Die Umsetzung der geprüften Ausführungsunterlage wird auf der Baustelle durch den Prüfingenieur stichprobenartig in statisch-konstruktiver Hinsicht überwacht. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand mit dem in der BauGO festgelegten Stundensatz von aktuell 132,09 €. An- und Abfahrtszeiten sowie die notwendige Vor- und Nachbereitung im Büro werden ebenfalls nach Zeitaufwand zu diesem Stundensatz abgerechnet. Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz.

In allen genannten Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Diese muss die Prüfingenieurin / der Prüfingenieur an die Finanzverwaltung abführen.

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VPI-Gebühren-Lagerhalle-221005.pdf
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