Bauaufsichtlich freigestellte Bauvorhaben

Durch die präventive Tätigkeit der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen, die mit der Prüfung der bautechnischen Unterlagen im wesentlichen vor der kostenintensiven Bauausführungsphase tätig werden, können im Interesse der Bauherren umfangreiche Folgekosten und jahrelange, teilweise existenzgefährdende Rechtsstreitigkeiten mit den an der Planung und dem am Baugeschehen Beteiligten vermieden werden.

 

Die in der VPI organisierten Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen stehen den Bauherren auch im bauaufsichtlich freigestellten Bereich gemäß § 62 und § 65 der Niedersächsischen Bauordnung mit Ihren umfassenden Kenntnissen zur Verfügung.

 

Die Abwicklung der bautechnischen Prüfung und der Überwachung der Bauausführung erfolgt dann im Privatauftrag mit direkter Abrechung zwischen Bauherr und Prüfingenieur. Die Kosten für diese sehr wirkungsvolle Maßnahme der Qualitätssicherung, die weit über die stichprobenartige Baubegleitung anderer aus der Überwachung technischer Anlagen bekannter Prüforganisationen hinausgeht, betragen nur etwa 1 bis 1,5 % der gesamten Baukosten.