Ausführungsbestimmungen zur Baugebührenordnung

Die Ausführungsbestimmungen zur Baugebührenordnung (AB-BauGO), eingeführt mit Runderlass des MS vom 19.05.1992 und vom 19.09.2002 regeln Auslegungsfragen zu einzelnen Tarifstellen der BauGO. Insbesondere ist in den AB-BauGO in Abhängigkeit von der nach der Rohbausumme zu ermittelnden Prüfgebühr geregelt, ab welchem Aufwand im Verhältnis zu der sich nach der Rohbausumme ergebenden Prüfgebühr die Abrechnung nach dem angefallenen Zeitaufwand erfolgt.

Hinweis: Die Geltungsdauer der AB-BauGO ist ohne formale Verlängerung 5 Jahre nach Inkrafttreten ausgelaufen.