Baugebührenordnung
Die Niedersächsische Baugebührenordnung (BauGO) vom 13.01.1998 in der Fassung vom 04.09.2014 regelt die im Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Genehmigung anfallenden Gebühren. Im Abschnitt 9
sind die Tarifstellen enthalten, die für die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure im Zusammenhang mit der Prüfung der bautechnischen Unterlagen gelten.
Text der aktuellen BauGO