Kostenverordnung Bau
Die Gebühren der Behörden der Bauverwaltung ergeben sich nach den Regelungen der Kostenverordnung Bau in der aktuellen im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 30 vom 2. März 2021 verkündeten Fassung vom 26. Januar 2021.
BauKostV_2021-03.pdf
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Die Preisindexzahl, mit der nach § 2 Absatz 1 der BauKostV die Rohbauwerte der Anlage 2 der BauKostV zu vervielfältigen sind, beträgt ab dem 01.10.2021 116,4 (Bezugsjahr 2015 = 100).
Die zugehörige Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 26.08.2021 mit den Rohbauwerte je m³ BRI gemäß BauKostV finden Sie hier:
BauKostV-Preisindex_2021-09.pdf
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