Aktuelle Nachrichten

06.12.2023

Neuer Stundensatz in Niedersachsen für Prüfleistungen nach Zeitaufwand ab 01.12.2023

 

Mit der Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) vom 06.11.2023 wurde der in Niedersachsen gemäß BauGO § 6 Abs. 2 in Verbindung mit der KOVerm. § 4 Abs. 3 Nr. 1gültige Stundensatz für Leistungen der Prüfingenieure für Baustatik nach Zeitaufwand auf 116,00 € zzgl. 19 % MwSt. angepasst. Der Bruttostundensatz beträgt damit 138,04 €. Die Stundensatzanpassung gilt ab dem 01.12.2023.

 

06.12.2023

Neue Preisindexzahl ab 01.10.2023 und neuer Stundensatz ab 01.12.2022 für die Hansestadt Bremen


Im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 197 vom 14.09.2023 hat die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung bekannt gemacht, dass die Preisindexzahl (Rohbauwert) nach § 38 Abs. 1 Satz 4 BremPPV ab dem 01.10.2023 166,21 beträgt. Der Stundensatz nach § 40 Abs. 5 Satz 3 und 4 BremPPV beträgt seit dem 01.12.2022 118,00 € brutto.

01.10.2023

Neue Baupreisindexzahl für Niedersachsen ab 01.10.2023


Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat mit Erlass vom 01.08.2023 die ab dem 01.10.2023 zur Ermittlung der Rohbausummen nach der Baugebührenordnung anzuwendende Preisindexzahl bekanntgemacht. Die Preisindexzahl beträgt danach 1,478. Die neue Preisindexzahl bezieht sich auf die am 17.09.2019 bekannt gemachte Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung, mit der die Anlage 2 der Baugebührenordnung auf das Bezugsjahr 2015 umgestellt wurde (vorher Bezugsjahr 2010). Die Rohbauwerte für die verschiedenen Gebäudearten erhöhen sich somit (z.B. Wohngebäude 180 €/m³ statt bisher 155 €/m³, Büro- und Verwaltungsgebäude 244 €/m³ statt bisher 210 €/m³). Die Geltungsdauer des Erlasses ist bis zum 31.12.2028 festgelegt, kann aber durch einen neuen Erlass geändert werden.