Aktuelle Nachrichten

20.10.2022

Neue Preisindexzahl und neuer Stundensatz für die Hansestadt Bremen ab 01.10.2022


Im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 163 vom 14.09.2022 hat die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt gemacht, dass die Preisindexzahl (Rohbauwert) nach § 38 Abs. 1 Satz 4 BremPPV ab dem 01.10.2022 141,82 beträgt. Der Stundensatz nach § 40 Abs. 5 Satz 3 und 4 BremPPV beträgt seit dem 01.10.2021 115,00 € brutto.

01.10.2022

Neue Baupreisindexzahl für Niedersachsen ab 01.10.2022


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat mit Erlass vom 15.08.2022 die ab dem 01.10.2022 zur Ermittlung der Rohbausummen nach der Baugebührenordnung anzuwendende Preisindexzahl bekanntgemacht. Die Preisindexzahl beträgt danach 1,270. Die neue Preisindexzahl bezieht sich auf die am 17.09.2019 bekannt gemachte Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung, mit der die Anlage 2 der Baugebührenordnung auf das Bezugsjahr 2015 umgestellt wurde (vorher Bezugsjahr 2010). Die Rohbauwerte für die verschiedenen Gebäudearten erhöhen sich somit (z.B. Wohngebäude 155 €/m³ statt bisher 144 €/m³, Büro- und Verwaltungsgebäude 210 €/m³ statt bisher 195 €/m³). Die Geltungsdauer des Erlasses ist bis zum 31.12.2027 festgelegt, kann aber durch einen neuen Erlass geändert werden. 

26.02.2021

Neuer Stundensatz in Niedersachsen für Prüfleistungen nach Zeitaufwand ab 01.03.2021

 

Mit der Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) vom 18.02.2021 wurde der in niedersachsen gemäß BauGO § 6 Abs. 2 in Verbindung mit der KOVerm. § 4 Abs. 3 Nr. 1gültige Stundensatz für Leistungen der Prüfingenieure für Baustatik nach Zeitaufwand auf 111,00 € zzgl. 19 % MwSt. angepasst. Der Bruttostundensatz beträgt damit 132,09 €. Die Stundensatzanpassung gilt ab dem 01.03.2021.

 

30.09.2020

Neue Preisindexzahl und neuer Stundensatz für die Hansestadt Bremen ab 01.10.2020


Im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 172 vom 10.09.2020 hat die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt gemacht, dass die Preisindexzahl (Rohbauwert) nach § 38 Abs. 1 Satz 4 BremPPV ab dem 01.10.2020 127,78 beträgt. Der Stundensatz nach § 40 Abs. 5 Satz 3 und 4 BremPPV erhöht sich zum gleichen Zeitpunkt auf 114,00 € brutto.