Beispiel 1 - Kleineres Wohngebäude
Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten in Massivbauweise mit Mauerwerkswänden, Massivdecken als Fertigteilelementdecken und hölzerner Dachkonstruktion. Die Wohnungen haben gleichmäßige
Grundrisse, so dass keine Abfangungen tragender Bauteile zu berücksichtigen sind. Gemäß dem Kriterienkatalog in Anlage 3 zur BauGO ist das Bauvorhaben somit in die Bauwerksklasse 3 einzustufen.
Der gemäß DIN 277 zu ermittelnde Bruttorauminhalt betrage 3.010 m³. Mit dem ab dem 01.10.2022 anzusetzenden Rohbauwert für Wohngebäude von 155,00 €/m³ beträgt die Rohbausumme
3.010 • 155,00 = 466.550 €, aufgerundet auf volle 500 €: 467.000 €.
Zu erbringen seien folgende Teilleistungen (gemäß Anlage 1 zur BauGO):
• Prüfung des Standsicherheitsnachweises nach Tarifstelle 10.1 (volle Gebühr)
• • Prüfung der Ausführungszeichnungen nach Tarifstelle 10.9 (ein dem Bearbeitungsaufwand entsprechender v.H.-Satz der Gebühr nach Tarifstelle 10.1, max. 75 v.H., hier angenommen 35 v.H.)
• Prüfung von Fertigteilelementplänen nach Tarifstelle 10.10 (ein dem Bearbeitungsaufwand entsprechender v.H.-Satz der Gebühr nach Tarifstelle 10.1, max. 75 v.H., jedoch gemeinsam mit den Gebühren
nach der Nr. 10.9 nicht mehr als 100 v.H., hier angenommen 15 v.H.)
• Prüfung von Nachträgen zu den bautechnischen Nachweisen sowie zu den Plänen und Zeichnungen infolge planerischer Änderungen nach Tarifstelle 10.12 (ein dem Bearbeitungsaufwand entsprechender
v.H.-Satz der Gebühr nach Tarifstelle 10.1, max. 100 v.H., hier angenommen 15 v.H., da die Decken zunächst als Ortbetondecken nachgewiesen und im Zuge der Ausführungsplanung in Elementdecken mit
statisch mitwirkender Ortbetonschicht umgeplant wurden)
Somit beträgt die Summe der Teilleistungen:
100 + 35 + 15 + 15 = 165 v.H.
Für die Rohbausumme von 467.000 € und die Bauwerksklasse 3 ergibt sich aus der Tafel in Anlage 4 zur BauGO ein Tafelwert von 4.265,00 €. Die gesamte Prüfgebühr (abgerundet auf volle €) beträgt
somit:
1,65 • 4.265,00 = 7.037,00 €
In allen genannten Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Diese muss die Prüfingenieurin / der Prüfingenieur an die Finanzverwaltung abführen.
VPI-Gebühren-Wohnhaus-221005.pdf
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