Prüfgebühren in Bremen

Die Ermittlung der Prüfgebühren erfolgt auf Grundlage der anrechenbaren Bauwerte und der Bauwerksklasse gemäß BremPPV, siehe hierzu Menüpunkt BremPPV.

 

Bei Leistungen nach Zeitaufwand beträgt der ab 01.12.2022 gültige Stundensatz 118,00 € (brutto).

 

Sofern Sie weitergehende Fragen zur Ermittlung der Prüfgebühren im Land Bremen haben, wenden Sie sich bitte an die Landesvorsitzende, Frau Dr.-Ing. Maike Timm.