Einführung

Eine der wichtigsten Aufgaben des Prüfingenieurs ist die Prüfung der bautechnischen Unterlagen hinsichtlich der Standsicherheit, des konstruktiven Brandschutzes, des Wärme- und Schallschutzes und die Überwachung auf der Baustelle. Das Einschalten eines Prüfingenieurs bei der Realisierung von Bauvorhaben sorgt für die Einhaltung der Vorschriften und Normen. Das "Vier-Augen-Prinzip" für die Prävention von Fehlern während der Planung und Ausführung und garantiert hochwertige Bauqualität und Wertbeständigkeit des Bauwerks und unterstützt damit Bauherren, Architekten und Ingenieure.

Die in der VPI organisierten Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen stehen mit ihren Büros flächendeckend für die Prüfung der bautechnischen Unterlagen von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau, im Wohn-, Gewerbe- und Industriebau, bei Ingenieurtragwerken (z.B. Brücken, Türmen, Behältern, Silos) und Verkehrsanlagen usw. zur Verfügung. Im bauaufsichtlich geregelten Bereich erfolgt die Beauftragung der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde. Sie sind dann als „Beliehene Unternehmer“ tätig.