RVP 2019

Die Vergütung für die Prüftätigkeiten der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik bei Baumaßnahmen der Straßenbauverwaltung, der Wasserstraßen- und Schiffartsverwaltung sowie der Eisenbahnen des Biundes (Brücken, Tunnel, Stützwände etc.) sind in der Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP) Ausgabe 2019 geregelt.

Die RVP wurde mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 17/2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeführt.