Hinweise der ARGEBAU
Als Reaktion auf die massiven Bauwerksschäden im Winter 2005/2006, insbesondere den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall hat die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und
Siedlungswesen zuständigen Minister (ARGEBAU) mit Unterstützung durch die VPI und weitere Ingenieurverbände die Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den
Eigentümer/Vertretungsberechtigten Fassung September 2006 herausgegeben. (Hinweise der
ARGEBAU)
Diese gelten für private und öffentliche Gebäudeeigentümer gleichermaßen und werden kurzfristig durch die Rechtsprechung Normencharakter erlangen. Es ist zu erwarten, das ihre Missachtung u.a. zu
einem Verlust des Versicherungsschutzes durch den Haftpflichtversicherer führt.
An die Qualifikation der mit der wiederkehrenden Prüfung zu beauftragenden Bauingenieure und Bauingenieurin werden in den Hinweisen sehr hohe Anforderungen gestellt, die denjenigen für eine
Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik entsprechen. Es ist daher empfehlenswert, mit der Begutachtung des Gebäudes einen Prüfingenieur für Baustatik privatrechtlich zu beauftragen. Die Vergütung
erfolgt durch Individualvereinbarung entsprechend dem bei dem konkreten Objekt anfallenden Prüfaufwand. Eine pauschale Angabe eines Honorars ohne Kenntnis der Bauwerksdaten, der Bestandsunterlagen
und der Zugänglichkeit der tragenden Bauteile ist unseriös und lässt keine sorgfältige Prüfung des Bauwerks erwarten. Sprechen Sie bei Bedarf einen Prüfingenieur Ihres Vertrauens an.