Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

In der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV) vom 07.01.2016 ist die Prüfung bauaufsichtlich genehmigungspflichtiger Bauvorhaben in Bremen geregelt. Weiterhin enthält die BauPrüfVO die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit und Brandschutz sowie die Regelungen für das Anerkennungsverfahren.

Teil 6 der Verordnung enthält die Regelungen zur Vergütung der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen. Die aktuellen anrechenbaren Bauwerte und den aktuellen Stundensatz finden Sie unter dem Menüpunkt Preisindexzahl.

Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie in der folgenden Datei:

BremPPV_2016-01.pdf
PDF-Dokument [583.7 KB]