Preisindexzahl gemäß BremPPV
Die Preisindexzahl, mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 der BremPPV die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der BremPPV zu vervielfältigen sind, beträgt ab dem 01.10.2026 beträgt die Preisindexzahl 134,97 (Bezugsjahr 2021 = 100).
Für Leistungen nach Zeitaufwand beträgt der ab dem 01.04.2026 gültige Stundensatz 135,00 €.
Die zugehörige Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 28.08.2026 mit den ab dem 01.10.2026 geltenden anrechenbaren Bauwerten je m³ BRI gemäß BremPPV finden Sie hier:
Preisindexzahl und anrechenbare Bauwerte gem. BremPPV in der ab dem 01.10.2026 geltenden Fassung
260828_ABl_Nr_0137_signed_neue anrechenb[...]
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