Preisindexzahl gemäß BremPPV

Die Preisindexzahl, mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 der BremPPV die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der BremPPV zu vervielfältigen sind, beträgt ab dem 01.10.2023 166,21 (Bezugsjahr 2010 = 100).

Für Leistungen nach Zeitaufwand beträgt der ab dem 01.12.2022 gültige Stundensatz 118,00 €. In 2023 wurde der Stundensatz rückwirkend zum 01.12.2023 erhöht.

 

Die zugehörige Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 14.09.2023 mit den anrechenbaren Bauwerten je m³ BRI gemäß BremPPV finden Sie hier:

Preisindexzahl und anrechenbare Bauwerte gem. BremPPV in der ab dem 01.12.2023 geltenden Fassung
BremPPV-Preisindex_2023-09.pdf
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