VV bauaufsichtliche Prüfungen

Die Bremische Oberste Bauaufsichtsbehörde hat am 14.12.2020 die Bremische Verwaltungsvorschrift zur Anwendung von abweichenden statischen Prüferfordernissen nach § 66 Absatz 3 Satz 2 und bauaufsichtlichen Prüfverzichten nach § 66 Absatz 5 Satz 2 der Bremischen Landesbauordnung erlassen - VV bauaufsichtliche Prüfungen

 

Den Wortlaut der Verwaltungsvorschrift finden Sie hier:

VV bauaufsichtliche Prüfungen in der Fassung vom 14.12.2020
VV bauaufsichtliche Prüfungen_2020-12.pd[...]
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