Preisindexzahl gemäß BremPPV

Die Preisindexzahl, mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 der BremPPV die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der BremPPV zu vervielfältigen sind, beträgt ab dem 27.03.2025 126,77 (Bezugsjahr 2021 = 100). Ab dem 01.10.2025 beträgt die Preisindexzahl 130,63 (Bezugsjahr 2021 = 100).

Für Leistungen nach Zeitaufwand beträgt der ab dem 01.02.2025 gültige Stundensatz 128,00 €.

 

Die zugehörige Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 26.03.2025 mit den anrechenbaren Bauwerten je m³ BRI gemäß BremPPV finden Sie hier:

Preisindexzahl und anrechenbare Bauwerte gem. BremPPV in der ab dem 27.03.2025 geltenden Fassung
07_2025_03_26_ABl_Nr_0060_Preisindex_Roh[...]
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Die Bekanntmachung der ab dem 01.10.2025 geltenden Preisindexzahl und der ab diesem Termin geltenden anrechbaren Bauwerte erfolgte im Amtsblatt Nr. 143 vom 29.08.2025

Preisindexzahl und anrechenbare Bauwerte je m³ BRI ab 01.10.2025
250829_ABl_Nr_0143_Bauwerte_Indexzahl_si[...]
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