VV bauaufsichtliche Prüfungen
Die Bremische Oberste Bauaufsichtsbehörde hat am 10.09.2018 die Beremische Verwaltungsvorschrift zur Anwendung von abweichenden statischen Prüferfordernissen nach § 66 Absatz 3 Satz 2 und bauaufsichtlichen Prüfverzichten nach § 66 Absatz 5 Satz 2 der Bremischen Landesbauordnung erlassen - VV bauaufsichtliche Prüfungen
Den Wortlaut der Verwaltungsvorschrift finden Sie hier