Baugebührenordnung

Die Niedersächsische Baugebührenordnung (BauGO) vom 13.01.1998 in der neusten Fassung vom 21.03.2022 regelt die im Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Genehmigung anfallenden Gebühren. Im Abschnitt 9 sind die Tarifstellen enthalten, die für die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure im Zusammenhang mit der Prüfung der bautechnischen Unterlagen gelten.

Text der aktuellen BauGO