Niedersächsische Bauordnung
Grundlage für die Errichtung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben in Niedersachsen ist zur Zeit die Niedersächsische Bauordnung (NbauO) vom 03.04.2012 in der zuletzt geänderten Fassung vom
18.06.2024,
die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist.
Hier finden Sie den Text der NBauO in der zur Zeit geltenden konsolidierten Fassung.
Kriterien für genehmigungsfreie Wohngebäude und bestimmte weitere Bauvorhaben, bei denen bei entsprechender Qualifikation des Tragwerksplaners auf eine Prüfung der bautechnischen Unterlagen durch die
Bauaufsichtsbehörden verzichtet wird, enthalten die §§ 62 und 65 der NBauO in der Fassung vom 03.04.2012.
Für Umbaumaßnahmen und Aufstockungenenthält der neue § 85a Erleichterungen und Befreiungen.