Bauprüfverordnung
In der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) vom 24.07.1987 ist die Prüfung bauaufsichtlich genehmigungspflichtiger Bauvorhaben in Niedersachsen geregelt. Weiterhin enthält die BauPrüfVO die
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik und die Regelungen für das Anerkennungsverfahren. Die BauPrüfVO wurde zuletzt mit Verordnung vom 23.11.2021 geändert.