Verwaltungsgebäude - Schubverzahnung

Objekt:

Neubau eines 4-geschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes

Hier:    Schubverzahnung

Situation:

Die Geschossdecken bestehen aus Trägerrostdecken mit Haupt- und Nebenunterzügen. Die Decken wurden in 2 Arbeitsgängen betoniert. Zunächst die Unterzüge und danach die Deckenplatte. Die hochbeanspruchten Unterzüge waren statisch in den Schubbereich 3 einzuordnen. An die Ausbildung der Arbeitsfugen waren daher hohe Anforderungen bei der Ausführung zu stellen, was jedoch nicht beachtet wurde. Vorgesehen war, die Arbeitsfugen nach Heft 400 DAfStB zu verzahnen. Tatsächlich ist der Beton während des Betoniervorgangs wieder in sich zusammengelaufen. Am linken Bildrand lässt sich noch eine Kerbe erkennen.

Fazit:

Eine effektive Verzahnung im Schubbereich 3 ist auf der Baustelle nicht umsetzbar.

Behelf:

Die Schubbewehrung wurde im Zuge der Planprüfung wesentlich erhöht und auch in den Trägerbereichen, die in den Schubbereich 2 einzuordnen waren für volle Schubdeckung ausgelegt.


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F_12_2003-091117-Verwgeb-Schubverzahnung[...]
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